Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung von Streaming-Diensten durch ChristRadio.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Daniel Kinas, Büscherweg 43, 58566 Kierspe, handelnd unter der Bezeichnung „ChristRadio.de“ (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über die Bereitstellung von Audio-Streaming-Diensten auf Basis von AzuraCast und Icecast.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchengemeinden und kirchliche Körperschaften), öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie eingetragene Vereine und sonstige Organisationen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die Freischaltung des Streams zustande.
(2) Umfang, Paket (z. B. Bitrate, Anzahl gleichzeitiger Hörer, Speicherplatz) und Preis der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Streaming-Station auf einem AzuraCast-Server zur Verfügung, einschließlich Zugang zur Verwaltungsoberfläche, Icecast-Stream, Speicherplatz für Audiodateien und – je nach Paket – einem Zugang für Live-Sendungen.
(2) Der Anbieter erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen (Speicherung und Übertragung von Inhalten im Auftrag des Kunden). Der Anbieter ist nicht Veranstalter, Sendeunternehmen oder Verwerter der vom Kunden übertragenen Inhalte und wählt diese weder aus noch verändert er sie.
(3) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Streaming-Dienstes von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Rechenzentrums, der Netze Dritter, höhere Gewalt, Angriffe auf die Infrastruktur).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzte Software (insbesondere AzuraCast) zu aktualisieren und die technische Umsetzung zu ändern, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 4 Verantwortung für Inhalte
(1) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er über den Dienst speichert, sendet oder öffentlich zugänglich macht (Musik, Wortbeiträge, Predigten, Jingles, Titel- und Metadaten, Cover-Bilder usw.), allein verantwortlich. Er ist im Verhältnis zum Anbieter und zu Dritten Veranstalter der Sendungen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere volksverhetzende, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, beleidigende oder strafbare Inhalte.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überwachen oder auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
§ 5 Musikrechte, GEMA, GVL und sonstige Lizenzen
(1) Die Einholung sämtlicher für die Übertragung erforderlicher Nutzungsrechte und Lizenzen obliegt ausschließlich dem Kunden. Dies umfasst insbesondere Lizenzen der GEMA (Urheberrechte an Musikwerken), der GVL (Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller) sowie gegebenenfalls weiterer Verwertungsgesellschaften, Musikverlage oder Rechteinhaber (z. B. für Liedtexte, Noten-Einblendungen oder Hörbücher). Der Anbieter schuldet weder die Lizenzierung noch Lizenzgebühren und ist nicht Lizenznehmer für die Inhalte des Kunden.
(2) Der Kunde hat vor Aufnahme des Sendebetriebs eigenverantwortlich zu prüfen, ob bestehende Pauschal- oder Rahmenverträge (z. B. kirchliche Rahmenverträge mit Verwertungsgesellschaften oder Lizenzen für Gemeindelieder) die Nutzung als Internet-Radio bzw. Livestream tatsächlich abdecken. Die Nutzung gemeinfreier, eigener oder unter freien Lizenzen stehender Werke bleibt davon unberührt; auch hierfür trägt der Kunde die Nachweislast.
(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung der gesendeten Titel (Nutzungs- bzw. Playlistmeldungen) und der Hörerzahlen gegenüber den Verwertungsgesellschaften allein verantwortlich. Soweit AzuraCast hierfür Auswertungen oder Exportfunktionen bereitstellt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Eignung für die Meldepflichten.
(4) Der Kunde hat dem Anbieter auf Anforderung innerhalb von 14 Tagen in Textform nachzuweisen, dass die erforderlichen Lizenzen bestehen (z. B. durch Vorlage des Lizenzvertrags oder einer Bestätigung der Verwertungsgesellschaft).
(5) Der Kunde ist ferner für die Einhaltung medienrechtlicher Vorgaben (insbesondere des Medienstaatsvertrags, etwa hinsichtlich Anzeige- oder Zulassungspflichten und Impressumspflichten) selbst verantwortlich.
§ 6 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Ansprüchen der GEMA, der GVL, sonstiger Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber – frei, die wegen der vom Kunden übertragenen Inhalte oder wegen eines Verstoßes gegen §§ 4 und 5 gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Dies umfasst auch nachträglich geforderte Lizenzgebühren, Zuschläge, Schadensersatz sowie Bußgelder.
(2) Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
(3) Der Anbieter wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche nach Kräften zu unterstützen und alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
(4) Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Sperrung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Stream oder einzelne Inhalte ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn
- ein Dritter (insbesondere eine Verwertungsgesellschaft oder ein Rechteinhaber) eine Rechtsverletzung schlüssig geltend macht,
- konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen §§ 4 oder 5 bestehen,
- der Kunde einen angeforderten Lizenznachweis nach § 5 Abs. 4 nicht fristgerecht erbringt, oder
- der Kunde mit der Zahlung von mehr als einem Monatsentgelt in Verzug ist.
(2) Der Anbieter wird bei der Auswahl der Maßnahme die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und ihn – soweit möglich vorab – über die Sperrung und deren Grund informieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
(3) Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er haftet für Handlungen, die über seine Zugänge (einschließlich der von ihm angelegten Moderatoren- und DJ-Zugänge) vorgenommen werden.
(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Audiodateien und Einstellungen selbst verantwortlich und hält eigene Kopien seiner Inhalte vor.
(3) Der Kunde hält die im gebuchten Paket vereinbarten Grenzen (z. B. gleichzeitige Hörer, Speicherplatz, Bitrate) ein.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie ist monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus zu zahlen, je nach vereinbartem Zahlungsintervall.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen §§ 4 oder 5 verstößt oder mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(3) Nach Vertragsende hat der Kunde 14 Tage Zeit, seine Inhalte herunterzuladen. Danach werden die Station und alle gespeicherten Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgefallene Sendungen sowie den Verlust von Daten, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße Datensicherung des Kunden (§ 8 Abs. 2) vermeidbar gewesen wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf den vom Kunden übertragenen Inhalte beruhen, insbesondere nicht für Lizenzforderungen von Verwertungsgesellschaften (siehe §§ 5 und 6).
§ 12 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere IP-Adressen und Abrufdaten der Hörer), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026